Die in der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW aufgeführten Einschränkungen für den Sport, vor allem im Kinder- und Gesundheitssport, halten wir für nicht angemessen. Aus unserer Sicht wird der Blick zu sehr nur auf das „jetzt“ gerichtet. Die mittel- und langfristigen (Gesundheits-) Probleme, die wir mit den erheblichen Einschränkungen vornehmen, werden im politischen Raum zwar erwähnt, aber in den Verordnungen nicht wirklich berücksichtigt. Prof. Dr. Ingo Froböse warnt zu Recht vor den dramatischen Folgen der Sport-Einschränkungen: „Wir produzieren die Kranken der Zukunft“.

Um es vorab sehr deutlich zu sagen: Für uns Vereine steht die Gesundheit unserer Mitglieder an erster Stelle. Daher haben wir in praktisch allen Phasen der Pandemie Maßnahmen ergriffen, die über die Vorgaben aus den Verordnungen hinausgehen. Wir leben „Safety First“.

Gerade deshalb fordern wir kurzfristige Lockerungen in den Bereichen, in denen eine Infektionsgefahr nachweislich sehr gering, die (langfristige) Wirkung für die Gesundheit aber sehr groß ist.

Wir stützen uns dabei auf den Anfang März veröffentlichten Stufenplan, den wir grundsätzlich für ein geeignetes Instrument halten. Auf Grund der erheblich verbesserten Ausgangssituation (mehr Impfungen, mehr Testmöglichkeiten) schlagen wir vor, dass nun der 4. Öffnungsschritt, mit einigen Modifizierungen, zeitnah - also ab dem 15.05.2021 - umgesetzt wird. Voraussetzung ist natürlich, dass der § 28b des IfSG (Bundesnotbremse) vor Ort nicht angewendet werden muss.

Abbildung: Stufenplan, der Anfang März von der Bundesregierung veröffentlicht wurde. 

Vorschläge für die Modifizierung des Stufenplans (Einstieg 4. Öffnungsschritt):

1. Aufhebung der Altersgrenze

Gruppenbezogene, kontaktfreie Angebote sind nur für Kinder bis 14 Jahren vorgesehen. Diese Altersgrenze halten wir nicht für zielführend. Wir wollen alle gesund durch die Pandemie kommen, aber auch möglichst lange nach der Pandemie gesund bleiben. Gerade älteren Menschen, deren Sportprogramm gesundheitsorientiert ist, sollte Sport ermöglicht werden. Das Infektionsrisiko ist je nach Lockerung niedrig, das Risiko von Langzeitschäden durch den Bewegungsmangel hingegen ist groß. Trotzdem ist der Gesundheitssport generell für Erwachsene verboten, sogar im Freien und mit Abstand. Das sollte geändert werden.

 Erwachsenensport wie Kindersport behandeln!

2. Kontaktarmer Outdoorsport ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl

Wir sehen beim Sport im Freien und mit Abstand nach allen vorliegenden Erkenntnissen eine verschwindend geringe COVID-19 Ansteckungsgefahr. Trotzdem sind nur der Individualsport zu zweit und das Gruppenangebot in 5er Kinder-Gruppen (kontaktfrei) plus Trainer erlaubt. Die Rückmeldung unserer Mitglieder ist da deutlich: Die Begrenzungen auf 5 Kinder im Freien wird eher als bewusste formale Barriere „Die wollen keinen (Kinder-)Sport“ und weniger als wirksame Maßnahme zum Infektionsschutz wahrgenommen. Das geht besser!

 Keine Teilnehmerbegrenzung beim Outdoorsport!

 Kontaktfreie Gruppenangebote auch für Erwachsene!

 Gruppenangebote in Freibädern gem. der Vorschläge des Schwimmverbandes NRW!

3. Kontaktfreier Indoorsport

Der Indoorsport birgt aktuellen Studien folgend größere Gefahren. Daher sollten hier, wie es im Stufenplan auch vorgesehen ist, mehr Einschränkungen gelten. Wir fordern dennoch, dass es eine kurzfristige Öffnungsperspektive für Indoor gibt. Denn die Ausgangssituation und auch die Perspektive haben sich durch die zahlreichen Impfungen und die vielen Testmöglichkeiten sprunghaft verbessert. Wir schlagen vor, dass kontaktfreier Sport (mit festgelegter Abstandsregel) in einem großen Raum (mit festgelegter Personenzahl) und mit aktuellem Test bzw. vollständig geimpft oder nach einer COVID-19-Infektion genesen ermöglicht wird. Ohne Differenzierung und Auflagen einfach alles zu verbieten, ist aus unserer Sicht nicht der richtige Beitrag zum Gesundheitsschutz. Hier sollte gehandelt werden!

 Indoorsport (kontaktfrei) für Geimpfte, Genese oder Getestete mit strengen Auflagen!

Wir wollen Innovations-Motor
im Sport bleiben

Forderung nach 5 zielgerichtete Zuschussprogramme für innovative und nachhaltige Sportentwicklung in NRW

Großvereine sind Innovationsführer und Motor im Sport und übernehmen in besonderem Maße soziale Verantwortung vor Ort. Wir sind uns unserer Vorbildfunktion bewusst und freuen uns, wenn wir dadurch auch wertvolle Impulse für andere/ kleinere Sportvereine geben können. 

Durch unsere ehrenamtlichen und hauptamtlichen Strukturen sowie vereinseigenen Sportanlagen können wir flexibel(er) und schneller auf Trends und gesellschaftliche Entwicklungen reagieren und begeistern die Menschen nach wie vor und immer mehr (vor der Corona-Pandemie stiegen die Mitgliederzahlen stetig) für Sport in der Gemeinschaft eines Sportvereins. Durch unsere Eigeninitiative beim Bau und dem Betrieb von Sportstätten entlasten wir auch die Kommunen erheblich und tragen maßgeblich zur sportlichen Grundversorgung in den Regionen bei.

Damit wir Innovationsmotor für den Sport bleiben können, fordern wir 5 zielgerichtete Zuschussprogramme für innovative und nachhaltige Sportentwicklung in NRW.

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